Unser Sportfest (Spielefest) verlegen wir vom Freitag auf Donnerstag, den 06.06.2024!
Der Ausweichtermin ist Donnerstag, der 13.06.2024.

Gemeinschaftsgrundschule Hamminkeln

Liebe Eltern,

im Eltern ABC finden Sie viele Informationen rund um das Schulleben. Sie reichen vom Anmeldeformular über Busfahrpläne und Checklisten bis zu Formularen und Tipps zum Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule.

Viel Spaß beim Blättern und Lesen.

Allgemeine Notfall-Informationen

In Krisensituationen, die hoffentlich nie eintreten, beachten Sie bitte Folgendes:

Bitte keine unnötigen Anrufe! Wir informieren Sie schnellstmöglich!
Sehen Sie bitte, auch wenn es verständlicherweise schwerfällt, davon ab, in der Schule anzurufen. Das blockiert im Notfall die Leitungen und bindet Ressourcen, die an anderer Stelle gebraucht werden. Wir informieren Sie so schnell es geht über die Schulpflegschafts- und Klassengruppen!

Eltern-Sammelplatz: Rathaus-Vorplatz
Verletztensammelstelle: Bislicher Str./Diersfordter Str. (nach Rücksprache mit der Polizei)
Presse-Anlaufstelle: Polizeiwache Hamminkeln, Rathausstraße 17

Unser schulisches Krisenteam besteht aus Schulleitung, Lehrer- und Elternvertretern sowie OGS-Leitung und nichtpädagogischem Personal.

Das Krisenteam trifft sich anlassfrei grundsätzlich einmal pro Schulhalbjahr, um die Sicherheit an unserer Schule zu optimieren sowie ggf. Krisensituationen nachzubereiten und Konsequenzen daraus abzuleiten.

Anmeldung an unserer Grundschule

Sofern der Anmeldebogen nicht griffbereit ist, können Sie ihn hier downloaden und ausdrucken.

Anmeldung von Schulneulingen (Einschulung)

Anmeldung von Schülern, die die Schule wechseln (z. B. nach Umzug)

Ansteckende Krankheiten, was tun?

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule besucht, kann es andere Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder weitere in der Schule tätige Personen anstecken. Außerdem sind gerade Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen möglicherweise mit Komplikationen zuziehen.

Um dies zu verhindern, möchten wie Sie über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, dass das Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorsieht.

Infektionskrankheiten haben in der Regel nichts mit Unvorsichtigkeit oder mangelnder Sauberkeit zu tun. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem zum Download bereitgestellten PDF-Dokument „Belehrung für Eltern und andere Sorgeberechtigte gemäß § 34 Absatz 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)“

Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes (m/w) in Anspruch nehmen (z. B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag oder andren Besorgnis erregenden Symptomen). Er/ Sie wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte – darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.

Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwenigen Maßnahmen ergreifen können, um eine Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.

Arbeits- und Sozialverhalten: Kriterien und unterstützende Lernarrangements

Sofern Sie die Erklärungen nicht als Formular zur Hand haben, können Sie die gesuchte Erklärung hier downloaden und ausdrucken.

Arbeitsverhalten

Sozialverhalten

Bildung und Teilhabe für Schülerinnen und Schüler; Leistungen

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen.

Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten
Weitere Informationen

Antragstellung

Gemeinsame Anlaufstelle für die Leistungen für Bildung und Teilhabe das Jobcenter.
Die Eltern stellen einen Antrag (bei Bedarf mit Hilfe durch Frau Blöcker, Sekretariat) und geben ihn im Rathaus Hamminkeln beim Jobcenter ab.

Busfahrpläne

Die Kinder, die den Bus nutzen, erreichen unsere Grundschule über die Linien

  • Linie 6.1 "Beerenhuk-Ringenberg-Grundschule" und
  • Linie 6.2 "Strauchheide-Grundschule"

An dieser Stelle halten wir die aktuellen Fahrpläne für Sie zum Download bereit.

Linie_6_-_Grundschule_Hamminkeln_08.2023.pdf

Datenschutz - Einverständniserklärungen

Sofern Sie die Erklärungen nicht als Formular zur Hand haben, können Sie die gesuchte Erklärung hier downloaden und ausdrucken.

Datenschutzerklärung Elternhelfer

Datenschutzerklärung Praktikanten

Datenschutzerklärung Foto - Video,

Datenschutzerklärung Foto - Video (Spezialfall)

Das unterzeichnete Formular bitten wir im Sekretariat oder bei dem/der Klassenlehrer(in) abzugeben.

Druckschrift - Schreibschrift - Grundschrift

Grundschrift

  • Die Kinder erlernen im 1. Schuljahr die Buchstaben in Grundschrift. Genutzt wird der Schreiblehrgang des ABC der Tiere Teil A und B.
  • Sie verbessern im 2. Schuljahr weiter ihre Schreibfertigkeit, um die Schrift flüssig schreiben zu können. Das Erlernen der Grundschrift wird weiter gefördert (ABC der Tiere Teil C). Von Anfang an legen wir dabei Wert auf Formklarheit und auf ein „schönes“ Schriftbild. Schönschreibhefte werden nicht generell eingeführt. Für die Gestaltung und Durchführung der „Schönschrift“ ist jede Lehrerin / jeder Lehrer selbst verantwortlich.
  • Kinder mit feinmotorischen Defiziten werden entsprechend gefördert:
    • Bei der Wahl des Schreibwerkzeugs stehen Silbenstift und Bleistift an erster Stelle. Dabei sollen ergonomisch vorteilhafte Stifte verwendet werden bzw. Hilfsmittel, die „normale“ Stifte dazu machen können. Weiterhin kann auch ein Tintenschreiber sinnvoll sein.
    • Übungen, die bei Problemen zu Hilfe genommen werden können, werden durch Frau Kampen zusammengetragen und zur Verfügung gestellt (Ordner im Lehrerzimmer).

 Beschluss der Lehrerkonferenz vom 08.05.2019

Fächer: einheitliche Farben und Abkürzungen

Liebe Kinder, liebe Eltern!

Unser Kollegium hat sich auf eine einheitliche Farbverwendung bei Schnellheftern und auf Abkürzungen geeinigt, die auch im Hausaufgabenheft Verwendung finden.

Schnellhefter (Farben)

Deutsch

rot

 

Sachunterricht

blau

 

Mathematik

grün

 

Musik

lila

 

Englisch

orange

 

Religion

gelb

 

Tests

beige

 

 

 

 

Abkürzungen

Lesen

Le

 

Arbeitsheft

AH

 

Lesebuch

LB

 

Übungsheft

ÜH

 

Schreiben

Sch

 

Arbeitsblatt

AB

 

Sprachbuch

SB

 

Seite

S.

 

Mathematik

Ma

 

Nummer

Nr.

 

Mathebuch

MB

 

Englisch

E

 

Sachunterricht

Su

 

Kunst

Ku

 

Sachbuch

SB

 

Musik

Mu

 

Geldsammlungen werden wir so weit wie möglich in Filmdosen vornehmen.

Mit freundlichem Gruß

Das Kollegium

Fahrtenprogramm: Klassenausflüge, Schulausflug und Klassenfahrt

  • Pro Klasse findet jährlich mindestens ein Klassenausflug statt (max. Kosten pro Kind 20€)
  • Ab 2018 wird alle vier Jahre ein Schulausflug gemacht.
  • 3- bis 5-tägige Klassenfahrt grundsätzlich im 4. Schuljahr mit Kostenobergrenze 230€
  • Den Klassenpflegschaften wird vorgeschlagen, dass die Fahrtkosten der Elternbegleiter nach Möglichkeit auf die Kinder umgelegt werden.
  • Der Betrag für eine mehrtägige Fahrt kann angespart werden. Das Konto führt mit Einverständnis der Klassenpflegschaft ein Elternteil oder der/ die Klassenlehrer(in).
  • Klassenfahrten finden i. d. R. an die Nordsee statt.

Schulkonferenzbeschluss vom 21.05.2019

Formulare

Klassenfahrt - schriftliche Erklärung

Förderplan

Förderpläne sind, systematisch eingesetzt, ein wirksames und wichtiges Instrument zur Unterstützung der individuellen Förderung unserer Schülerinnen und Schüler.

In individuellen Förderplänen halten wir den Förderbedarf in den verschiedenen Lern- und Entwicklungsbereichen sowie Unterrichtsfächern fest. Sie sind Ausgangspunkt für die Unterstützung der Lernentwicklung.

Als Beispiel stellen wir Ihnen hier einen der eingesetzten Förderpläne in Form eines PDF-Dokuments bereit.

Handy - Mobilephone - So gehen wir damit um

In der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule ist es den Kindern nicht erlaubt, Handys, elektronische Spielgeräte und Musik abspielende Geräte in der Schule zu nutzen.

Sollten die genannten Medien dennoch ohne vorherige Absprache benutzt werden, werden die Kollegiumsmitglieder diese an sich nehmen und an die Eltern aushändigen.

Ausnahmeregelungen müssen in Einzelfällen zwischen Lehrerinnen oder Lehrer und Eltern abgesprochen werden.

Hausaufgabenkonzept

Hausaufgaben-Konzept der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Hamminkeln erarbeitet von Eltern, OGATA-Mitarbeiterinnen und Lehrkräften

Karneval in der Schule

In unserer Schule findet der Schulkarneval i. d. R. am Freitag nach Altweiberfastnacht statt. Die Kinder dürfen verkleidet in die Schule kommen. Nicht erlaubt sind Knaller, Patronen, Konfetti und Spraydosen.

Jedes zweite Jahr wird „nur“ in den Klassen gefeiert. Mit einer Polonaise durch die ganze Schule wird eine gemeinsame Aktivität der Schulgemeinschaft durchgeführt.

Im dazwischen liegenden Jahr finden zu Anfang eine Klassenfeier, anschließend eine gemeinsame Feier in der Turnhalle statt. Eventuell wird dazu ein Clown, Zauberer o.ä. engagiert.

Kommunion

Der Tag der 1. Hl. Kommunion ist für die Kinder und für die Familien ein großes Fest. Am Tag danach finden oftmals ein Dankgottesdienst und/oder ein ergänzendes Kaffeetrinken statt. Auf Antrag werden die Kommunionkinder für diesen Tag beurlaubt.

Die andersgläubigen Kinder des Jahrgangs gestalten mit der Religionslehrerin eine Glückwunschkarte, die den Kommunionkindern möglichst am Festtag durch die Klassenleitung übergeben wird.

Kopfläuse – Was tun?

Vorgehensweise, wenn Kopfläuse auftreten

  1. Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte melden den eingetretenen Befall.
  2. Wir als Schule informieren die Eltern der Klasse (schriftliche Information), dass ein Fall von Kopfläusen aufgetreten ist.
  3. In allen anderen Klassen werden die Kinder durch die Klassenlehrerinnen informiert.

Hinweis

Gesetzliche Meldepflicht

Jeder Fall von ansteckenden Krankheiten und Kopfläusen muss nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) der Schule gemeldet werden. Das betroffene Kind darf nach der Behandlung mit einem zur Tilgung des Kopflausbefalls geeigneten Mittel wieder in die Schule gehen. Sinnvoll könnte es sein, das Kind einen Tag zu Hause zu lassen. Ein ärztliches Attest ist nicht gefordert. Bestätigen Sie selbst uns bitte schriftlich, dass Sie die Behandlung mit einem entsprechenden Shampoo durchgeführt haben.

Läuse zu bekommen, ist keine Schande und unabhängig von Hygiene!

Der Befall mit Kopfläusen ist keine schwere Erkrankung aber für die Betroffenen sehr unangenehm und kann – bei Nichtbehandlung - Folgeerkrankungen nach sich ziehen. Genau wie eine Erkältung sind Läuse bei Kontakt sehr ansteckend.

Wie werden Läuse übertragen?

Läuse werden von Kopf zu Kopf übertragen. Ansteckungsgefahr besteht überall dort, wo die Köpfe nahe genug beieinander sind. Auch durch Gegenstände, die mit Haaren in Kontakt kommen, kann in Ausnahmefällen eine Ansteckung erfolgen. Da Läuse fern vom Kopf nur kurz überleben, findet eine Übertragung über Mützen, Haarbürsten, Kuscheltiere u. ä. nur in Ausnahmefällen statt.

Wie kann man Läuse erkennen?

Bei guter Beleuchtung erkennen Sie die Läuse mit bloßem Auge. Läuse sind etwa 3 mm lange, graue oder hellbraune Insekten mit 6 Beinen. Sie krabbeln, können aber weder springen noch fliegen.
Läuse-Eier, Nissen genannt, sind 1 mm große, weißliche oder bräunliche Verdickungen an den Haaren in der Nähe der Kopfhaut. Sie ähneln kleinen Knospen. Im Gegensatz zu Schuppen haften sie fest am Haar und sind durch normales Kämmen nicht abzustreifen. Läuse und Nissen befinden sich bevorzugt in der Schläfen-, Ohren- und Nackengegend.

Um eine Ausbreitung zu verhindern sollten folgende Maßnahmen durchgeführt werden

  1. Bei Verdacht auf einen Befall sollten Sie Ihr Kind Ihrer Kinderärztin / Ihrem Kinderarzt- oder der Hausärztin/dem Hausarzt vorstellen. Der Verdacht wird überprüft, und Sie werden bei der Behandlung beraten.
  2. Sofortige Behandlung und ggf. Zweitbehandlung nach einigen Tagen der Haare mit einem in der Apotheke erhältlichen Shampoo. Diese Shampoos sind chemische Mittel, die man richtig anwenden muss. Lesen Sie den Beipackzettel also bitte sorgfältig. 8 bis 9 Tage nach der ersten Behandlung sollte die Prozedur ggf. – je nach Shampoo – wiederholt werden, damit man frisch geschlüpfte Läuse erwischt.
  3. Ein Läusekamm sollte ebenfalls eingesetzt werden. Damit werden Nissen ausgekämmt. Zum Zyklus lesen Sie bitte den Beipackzettel des Shampoos.
    In Anlehnung an die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts ergibt sich beispielhaft folgende Behandlungsfolge:
    Behandlung mit Läuse-Shampoo am ersten Behandlungstag und ggf. am 9. Behandlungstag
    Läusekamm am ersten Behandlungstag danach mindestens jeden zweiten Tag während des ca. 14 tägigen Behandlungszeitraums
  4. Umgehende Information der Schule. Bei Kopflausbefall empfehlen wir zudem, alle Familienmitglieder zu untersuchen und Freundinnen und Freunden Bescheid zu geben. Bestand enger „Haar-zu-Haar“-Kontakt zum betroffenen Kind, so ist eine medizinische Kopfwäsche zu erwägen, auch wenn keine Kopfläuse gesehen werden.
  5. Zusätzlich sind folgende Maßnahmen wichtig
    • Kämme und Haarbürsten in heißer Seifenlösung gründlich reinigen
    • Handtücher, Bettwäsche und Schlafanzug der betroffenen Person wechseln
    • Mützen, Schals, Decken und andere Dinge, die mit dem Kopfhaar in Kontakt waren, drei Tage in einem verschlossenen Plastikbeutel aufbewahren
    • Kuscheltiere und andere Gegenstände, auf die das Kind nicht drei Tage verzichten möchte, einer gründlichen Sichtkontrolle (ggf. mit Lupe) unterziehen

Wir bitten alle Eltern, besonders verantwortungsvoll zu handeln, um einen erneuten Befall zu verhindern.

Unsere Elterninformation können Sie hier als PDF-Dokument downloaden.

Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS)

Alle Kinder, die Lesen und Schreiben lernen, machen Fehler. Als Eltern und Lehrer sollten wir aber hellhörig werden, wenn die Verwechslung von Lauten anhält, Buchstaben vertauscht oder weggelassen und Wörter bis zur Unleserlichkeit verstümmelt werden. Häufig ist dann auch das allgemeine Verhalten Ihres Kindes auffällig.

Wir werden als Lehrer(innen) gemeinsam mit Ihnen besprechen, wie Ihrem Kind in dieser Situation geholfen werden kann.
Weitere Informationen haben wir für Sie als PDF-Dokumente zum Download vorbereitet:

Medikamentenabgabe an Schülerinnen und Schüler

Chronisch kranke Kinder, die Medikamente während der Schulzeit einnehmen müssen, sind oft auf die Unterstützung durch Lehrkräfte angewiesen.

Medikamentenabgabe generell:

Zunächst gilt, dass das öffentlich-rechtliche Schulverhältnis eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule darstellt (vgl. § 42 Absatz 1 SchulG). Hieraus ergibt sich unter anderem die Pflicht der Eltern, die Schule über chronische Erkrankungen ihres Kindes umfassend zu informieren, sofern dies für den Ablauf des Schulalltages relevant ist.

Mitwirkung

Elternmitwirkung

Sie haben das Recht in der Schule mitzuwirken. Dafür sind wir sehr offen und freuen uns, wenn sich Eltern aktiv beteiligen.

Die Zusammenarbeit der Eltern und Lehrer(innen) unserer Grundschule ist vielfältig und beruht auf gegenseitiger Wertschätzung. Viele Veranstaltungen, die Elemente unseres Schullebens sind, wären ohne den Einsatz der Eltern nicht möglich. Wir wissen die hilfreiche Unterstützung der Eltern als Begleitung bei Ausflügen und den Martinszügen, beim Basteln und Plätzchenbacken, beim Radfahrtraining und bei der Leseförderung sowie als engagierte Mitglieder unseres Fördervereins zu schätzen.

Das Recht auf Mitwirkung ist auch im Schulgesetz verankert. Hilfreiche Informationen - vor allem über die Rechte und Aufgaben gewählter Elternvertreter - bietet eine Broschüre des Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Klassenpflegschaften

Alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Hier bekommen sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse ihres Kindes und das Schulleben betrifft.

Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer nimmt an der Klassenpflegschaftssitzung teil.

Zu Beginn des Schuljahres wählt die Klassenpflegschaft aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und ein(e) Stellvertreter(in).

Die bzw. der Klassenpflegschaftsvorsitzende

  • beruft die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein;
  • legt (in Absprache mit der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer) die Tagesordnung der Sitzungen der Klassenpflegschaft fest und nimmt weitere Themen der Eltern bei Bedarf auf
  • vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.
  • nimmt mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil.

Die Schulpflegschaft

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. 

An den Sitzungen der Schulpflegschaft nehmen die Schulleiterin bzw. der Schulleiter und die stellvertretenden Klassenpflegschaftsvorsitzenden mit beratender Stimme teil.

Zu Beginn des Schuljahres wählt die Schulpflegschaft aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und bis zu drei Stellvertreter(innen).

Entscheidungen, die in der Schulkonferenz, dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule, zu treffen sind, werden in der Schulpflegschaft zuvor besprochen und beraten.

Die Schulpflegschaft wählt die Elternvertreter für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Gremium unserer Grundschule. Ihr gehören Vertreterinnen und Vertretern der Eltern und der Lehrkräfte an. Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule.

Wahlordnung für Mitwirkungsorgane

Newsletter und Elternbriefe

Liebe Eltern,
sofern ein Newsletter im Nachhinein nicht griffbereit sein sollte und Sie etwas nachlesen möchten, können Sie hier die letzten Newsletter downloaden.

Elternbrief_4._August 2023.pdf

Noten im 2. und 3. Schuljahr

Im Februar 2012 trat die Änderung der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) in Kraft, die der Schulkonferenz die Entscheidung über die Notenvergabe im 2. und 3. Schuljahr überträgt.

Für unsere Schule wurde in den Schulkonferenzen vom 07.05.2012 und 29.10.2012 festgelegt:

  • Im 2. Schuljahr werden keine Noten erteilt. Die Zeugnisse enthalten Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie Aussagen über die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern.
  • Im 3. Schuljahr werden Noten gemäß Vorgaben nur für die schriftlichen Arbeiten in Deutsch und Mathematik erteilt.
  • Auf den Zeugnissen zum Halbjahr und zur Versetzung ins 4. Schuljahr werden Noten für alle Fächer erteilt sowie Aussagen über die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern.

Sportunterricht, wichtige Informationen

Liebe Eltern,

ich möchte Sie über wichtige Bestimmungen des Sporterlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung informieren. Dabei handelt es sich um solche zur Sportbekleidung der Kinder, zu Hilfsmitteln und zum Tragen von Schmuck.

Aus sicherheits- und gesundheitsförderlichen Gründen ist grundsätzlich angemessene und passende Sportkleidung zu tragen:

  • Turnschuhe mit heller Sohle (wichtig: Die Kinder sollten selbstständig Schleifen binden können. Sie können auch auf Klettverschlüsse ausweichen.)
  • Sport-T-Shirt,
  • Sporthose

Alle Bekleidungen sollen ausreichende Bewegungsfreiheit ermöglichen und bei den Übungen nicht hinderlich sein.

Wir bitten auch um Kennzeichnung der Sportsachen, da manche Kinder Ihre eigenen nicht unbedingt erkennen.

Das Tragen der Sportkleidung unter der Alltagskleidung vor und nach der Sportstunde „ist aus hygienischen Gründen nicht zulässig“.

Hilfsmittel wie Brillen und lose Zahnspangen dürfen nicht zur Gefährdung führen und sind gegebenenfalls abzulegen. Eine Brille muss eine sporttaugliche Brille (flexible Brille mit Kunststoffgläsern) sein. In der Regel sind die Kinderbrillen derart ausgestattet. Ihre Kinder bewegen sich ja nicht nur in der Schule, sondern spielen auch auf Spielplätzen und …, wo sie ebenfalls entsprechende Brillen tragen sollten.

Im Schulsport müssen Schmuck und Uhren generell abgelegt werden (In unserer Turnhalle existiert ein „Schmuckkästchen“ dafür.), Ohrringe herausnehmen oder abkleben (schon zu Hause). Einfacher wäre, dass Sie mit Ihren Kindern überlegen, sinnvollerweise an Sporttagen auf Schmuck zu verzichten.

Haare müssen zusammengebunden werden.

Manche Kinder tragen ein selbst hergestelltes Armband, das so eng gebunden ist, dass es nicht abgenommen werden kann, ohne es zu zerschneiden. Bitte überlegen Sie mit Ihrem Kind, welche Änderung möglich ist, um das Abnehmen zu ermöglichen und ein daran Hängenbleiben zu verhindern. Dies muss aus Sicherheitsgründen sein. (Eine Möglichkeit wäre ein darüber getragenes Schweißband.)

Herzliche Grüße
Die Sportlehrkräfte

Verhalten bei Feueralarm

Wichtigstes Gebot: Sicherung der Kinder!

  1. Feuer wurde festgestellt → Alarmknopf drücken → Feuerwehr rufen
  2. Fenster schließen
  3. Die Kinder gehen geschlossen aus der Klasse.
  4. Die Lehrerin nimmt das Klassenbuch mit.
  5. Kinder und Lehrerin gehen zügig nach draußen zum Aufstellplatz.
  6. Die Klassentür wird vom letzten Kind / von der Lehrerin geschlossen.
  7. Die erste Lehrerin stellt die Fluchttüren auf.
  8. Am Aufstellplatz kontrolliert die Lehrerin mit Hilfe des Klassenbuchs die Vollständigkeit der Klasse.
  9. Die Kolleginnen der Nachbarklassen stellen fest, ob ihre Nachbarklasse da ist.

Brand im Treppenhaus

  • Kinder und Lehrerin bleiben im Klassenraum und warten auf die Rettung von außen.
  • Kinder und Lehrerin bleiben in der Aula, nutzen den Fluchtweg über die Außentreppe, umgehen den Zaun und stellen sich am Seilgarten auf.

Aufstellplätze

  • Altbau, Turnhalle → Tischtennisplatte neben der Turnhalle
    Mitteltrakt → zwischen dem Toilettenhaus und dem Klettergerüst und im Seilgarten
    Neubau → im Seilgarten

WhatsApp

Umgang mit WhatsApp an unserer Schule

Nutzen der positiven Seiten und Minimieren der negativen

  1. Jede Klasse erstellt eine WhatsApp-Klassenpflegschaftsgruppe zur schnellen Verbreitung dringlicher Informationen. Eltern, die WhatsApp nicht nutzen, müssen auf anderem Weg informiert werden.
  2. Diese offizielle Klassen-WhatsApp-Gruppe wird ausschließlich für dringlichen Informationsfluss genutzt (z. B. in Notfällen oder anderen dringlichen Situationen, in denen möglichst viele Eltern möglichst schnell erreicht werden sollen).
    Von unnötigen Kommentierungen (z. B. Daumen hoch, Smileys etc.), Fragen nach Hausaufgaben o. ä. ist bitte abzusehen.
    Die WhatsApp-Gruppe löst damit die Telefonkette ab, was in Notfällen Informationen nicht nur schnell verteilt, sondern den zusätzlichen Vorteil hat, die telefonische Erreichbarkeit der Schule zu gewährleisten.
  3. Fotos von Kindern, Klassenlisten und ähnliche sensible Daten dürfen nicht über die offizielle WhatsApp-Gruppe verschickt werden, da an dieser Stelle der Datenschutz missachtet würde. Über WhatsApp versandte Fotos gehören WhatsApp uneingeschränkt, d. h. der Anbieter könnte damit machen, was er wollte (siehe WhatsApp-AGB).
  4. Krankmeldungen, Entschuldigungen, Absagen, Fragen jeglicher Art erfolgen über das Schulsekretariat (Tel. 02852/2898), nicht über Whatsapp oder die Handy-Nr. einer Kollegin/eines Kollegen!
  5. Lehrer/innen werden grundsätzlich nicht über ihre private Handy-Nr. angeschrieben/angerufen, sondern über das Schulsekretariat während der Dienstzeit. Auch das Hausaufgabenheft kann genutzt werden, um Mitteilungen zu überbringen.
    Sollte ein dringlicher Fall vorliegen, sind bei einem Anruf/einer Nachricht über die Privatnummer bitte verträgliche Zeiten einzuhalten (von Anrufen in den Abendstunden und in den Ferien ist bitte grundsätzlich abzusehen).

Wohin nach der Grundschule? Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule

Der Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule

  1. Erste Elternsprechzeiten
    • Nach den Herbstferien
    • Inhalt: Lernentwicklung des Kindes, Lernstand des Kindes, Arbeits- und Sozialverhalten, Stärken, Tipps und Absprachen zur Förderung
    • Möglichkeiten der weiteren schulischen Förderung des Kindes
  2. Information über die Bildungsgänge - die Schulleiterin informiert
    • 1. Halbjahr im 4. Schuljahr – als Teil der 1. Klassenpflegschaftsversammlung
    • Vorstellen des Schulsystems in NRW
    • Ablauf des Übergangs
    • Schulformempfehlung
    • Eltern- und Lehrer/innen erhalten als Hilfe Entscheidungskriterien zur Wahl der Schulform
  3. Rechtsgrundlagen
    • § 11 SchuG (Schulgesetz)
    • § 8 AO-GS (Ausbildungsordnung Grundschule)
    • Neue Bestimmungen des Schulministeriums ab 2011
  4. Zweite Elternsprechzeit: Beratungsgespräch
    • nach den Weihnachtsferien, vor der Zeugniskonferenz
    • persönliches Gespräch und Beratung der Eltern
    • offener Gedankenaustausch
    • Mitteilung über Leistungen des Kindes
    • Einschätzung der Klassenkonferenz: In welcher Schulform ist die beste weitere schulische Förderung des Kindes zu sehen?
  5. Zeugniskonferenz
    Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz berät und entscheidet über die Schulformempfehlung
  6. Halbjahreszeugnis
    • Empfehlung ist Bestandteil des Zeugnisses
    • Empfehlung wird begründet auf der Grundlage a) des Leistungsstandes (Noten); b) der Lernentwicklung in der Grundschule; c) der Fähigkeiten des Kindes; d) des Arbeits- und Sozialverhaltens; e) weiterer Faktoren, siehe Kriterienkatalog
  7. Anmeldung an der gewünschten weiterführenden Schule mit dem Halbjahreszeugnis
    Die Eltern melden das Kind an der von Ihnen gewünschten Schule an. Der Elternwille zählt. Anders lautende Empfehlungen der Grundschule haben keinen Einfluss auf die Aufnahmeentscheidung der weiterführenden Schule. Eltern werden ggf. zu einem Beratungsgespräch eingeladen.

Entscheidungshilfen für die Schulwahl

Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 erhalten Sie als Eltern eine Empfehlung für den weiteren Bildungsweg ihres Kindes. Diese begründete Empfehlung soll ihnen helfen, die richtige Schulform für das Kind zu wählen. An dieser Stelle möchten wir Ihnen zusätzlich eine Checkliste an die Hand geben. Diese können Sie als PDF-Dokument downloaden: Entscheidungshilfen für die Schulwahl

Aktiv für das Klima - wir sind dabei

aktiv für das Klima - die Grundschule Hamminklen macht mitLiebe Eltern,
wir als Grundschule nehmen gemeinsamen mit vielen weiteren Schulen im Kreis Wesel an dem dreijährigen Gemeinschaftsprojekt „Aktiv fürs Klima“ teil. Das Ziel dieses Projektes ist es, die CO2-Emissionen und den Energieverbrauch der Schulen zu senken und dadurch zeitgleich bei allen Beteiligten auch ein Bewusstsein für einen ressourcenschonenden Alltag zu schaffen.

Im Rahmen des Projektes werden wir verstärkt auf die Suche nach möglichen Einsparpotenzialen gehen und den Energie- und Wasserverbrauch reduzieren und das Abfallaufkommen verringern, sowie auch unser Ernährung- und Mobilitätsverhalten anpassen. Wir möchten Sie als Eltern darum bitten, uns und unsere Schule hierbei zu unterstützen! Gemeinsam können wir das Meiste erreichen. Wenn Sie Ideen und oder Anregungen haben, wie wir den Klima- und Ressourcenschutz an unserer Schule voranbringen können, lassen Sie es uns gerne wissen.

Nachdem das erste Jahr bereits dazu genutzt wurde, um die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen, wird es in den kommenden zwei Schuljahren einige Aktionen dazu geben. Wir freuen uns über Ihre Beteiligung!
Machen Sie mit und seien Sie „aktiv fürs Klima“!